Eine Bürgerenergiegenossenschaft ist ein formaler Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam in erneuerbare Energieprojekte investieren - und diese auch selbst betreiben. Die Mitglieder der Genossenschaft gewinnen dadurch einerseits eine direkte Beteiligung an der Energiewende und gleichzeitig Investitions- und Anlagemöglichkeiten für die eigene Zukunft.
Bürgerenergiegenossenschaft
Energiewende klingt nach Berlin - geht aber vor allem bei uns im Dorf.
Inhalt
-
1Heißt das, ich muss gleich mein gesamtes Erspartes einsetzen?
-
1.1 Ehrenamtliche von hauptamtlichen Strukturen unterscheiden
-
1.2 Vorarbeit der eigenen Gemeinde nutzen
-
1.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen verstehen
-
1.4 Skepsis im Ort aktiv begegnen
-
1.5 Unterstützung und Beratungsangebote einholen
-
2Wie wird so eine Genossenschaft aufgebaut?
-
2.1 Motivation befeuern und Ziel formulieren
-
2.2 Entscheidung zur Gründung treffen
-
2.3 Rechtsform der Genossenschaft kennen
-
2.4 Aufgaben und Rollen verteilen
-
3Wie klappt das erste Projekt?
-
3.1 Gebäude auswählen und Zugang verhandeln
-
3.2 Anlagenmodell auswählen
-
3.3 Betreibermodell definieren und Verträge abschließen
-
3.4 Angebote zur technischen Planung einholen
-
3.5 Genehmigung und Anmeldung der Anlage vornehmen
-
3.6 Anlage installieren lassen
-
3.7 Anlage von Zeit zu Zeit überwachen
-
4Und wenn wir mehr wollen?
-
5Links und Publikationen
Bürgerenergiegenossenschaft
Energiewende klingt nach Berlin - geht aber vor allem bei uns im Dorf.
1.
Heißt das, ich muss gleich mein gesamtes Erspartes einsetzen?
Für alle grundsätzlich Interessierten gibt es drei sehr verschiedene Wege, sich einen Zugang zum breiten Thema der “Bürgerenergie” zu verschaffen:
- Erste Informationen rund um das Thema suchen und diese von der eigenen Gemeinde (z.B. über geplante oder bereits bestehende Projekte im Ort) einfordern,
- in laufende Prozesse oder existierende Initiativen einsteigen (sowohl im eigenen, als auch im Nachbarort),
- oder eben selber gründen und durch kommunale bzw. genossenschaftliche Beteiligung monetäre Vorteile nutzen.
Wer selber gründen möchte, kann das wiederum in sehr unterschiedlichen Größenordnungen tun. Lokale und gesetzliche Rahmenbedingungen greifen immer wieder unterschiedlich ineinander und auch die Einstellung der Menschen vor Ort beeinflusst den Verlauf eines Projektes.
Von einer kleinen Anlage auf dem Dach der örtlichen Schule im Ko-Betrieb mit der eigenen Gemeinde, über mehrere Anlagen in verschiedenen Gemeinden bis hin zum großen Solar- oder auch Windpark ist vieles möglich. Das benötigte Startkapital sowie der anstehende Arbeitsaufwand unterscheiden sich dabei natürlich immens.
Kleinere, rein ehrenamtliche Initiativen konzentrieren sich auf die Installation von Dachflächen-PV-Anlagen. In einer Gemeinde – oder auch in Zusammenarbeit mehrerer Orte – können ungefähr fünf bis sechs Anlagen gut über ein rein ehrenamtlich aufgestelltes Team getragen werden.
Mit einer steigenden Anzahl an Anlagen wächst eben auch der organisatorische Aufwand: Die Anlagen müssen technisch überwacht, ggf. auch mal gewartet, Verträge, Versicherungen und Zahlungen im Blick behalten werden und die Anbahnungsphase für ein neues Projekt - also eine weitere Anlage - ist mit viel Kommunikations-, Beratungs- und Überzeugungsarbeit verbunden.
An diesem Punkt kann sich eine kleine Genossenschaft entscheiden, zu einer professionell organisierten Genossenschaften mit hauptamtlicher Struktur wachsen zu wollen - und ihre Projekte unter Umständen sogar mit Freiflächen-PV- oder Windkraftanlagen zu ergänzen. Spätestens dabei sollte unbedingt eine hauptamtliche Leitung mit einkalkuliert werden. Oder die Genossenschaft wächst nicht mehr weiter und setzt ihre übrigen Kräfte in die Beratung neu entstehender Genossenschaften ein.
Auch am Aufbau eines kommunalen Wärmenetzes können Bürger und Bürgerinnen beteiligt werden. Das aber ist in jedem Fall Aufgabe eines Hauptamtes und im Grunde Aufgabe der Verwaltung als solcher. Durch den Anschluss an das eigene Wärmenetz können Anwohner bspw. ihre Energiekosten senken oder die Gemeinde integriert Bürgersolar- oder Bürgerwindparks als Teilprojekte in das kommunale Wärmenetz und ermöglicht dadurch direkte Beteiligungs- und Investitionsmöglichkeiten für ihre Anwohnenden. Manche Gemeinden sehen es als ihre Pflicht an, sich der Kommunalen Wärmeplanung zu widmen und Konzepte zu entwickeln - andere weisen den Auftrag bislang noch aus verschiedenen Gründen von sich.
Die technische Überwachung und Wartung der Anlagen muss die Genossenschaft nicht unbedingt selber tragen, sondern kann diese (über die Gemeinde, falls diese Betreiberin ist) an externe Dienstleister abgeben.
Kurzer Überblick über das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze"
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Für Gemeinden in Brandenburg bedeutet das: Sie müssen bis spätestens Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorlegen – Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bereits bis Mitte 2026. Diese Planung soll zeigen, wie die Wärmeversorgung vor Ort klimafreundlich umgestaltet werden kann.
Zuständig für die Umsetzung des Gesetzes sind die Bundesländer. In Brandenburg hat das Land angekündigt, den Kommunen organisatorische und finanzielle Unterstützung bereitzustellen, etwa durch Beratungsangebote, Vorlagen und Fördermittel für Planungsleistungen. Ziel ist es, insbesondere kleine Gemeinden bei der oft komplexen Aufgabe nicht allein zu lassen. Die genauen Details zur Umsetzung und Unterstützung in Brandenburg werden durch eine landesrechtliche Regelung konkretisiert.
In Brandenburg gilt seit dem 22. Juli 2024 die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV), mit der das Bundes-Wärmeplanungsgesetz (WPG) landesrechtlich umgesetzt wurde.
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgwpv?utm_source=chatgpt.com
Das Land erstattet auf Antrag Mehraufwendungen (Personal, Sachkosten, Vorbereitungswissen) aus Bundesmitteln und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung arbeitet mit der Kommunalakademie Brandenburg und dem Niederlausitzer Studieninstitut zusammen und bietet gezielte Fortbildungen an.
https://www.bka-brandenburg.de/
1.1 Ehrenamtliche von hauptamtlichen Strukturen unterscheiden
Die Themen Erneuerbare Energien und Bürgerbeteiligung gehören in vielen Kommunen (noch) nicht zum Alltagsgeschäft - und können daher sowohl vom Bauamt, einer Wohnungsbaugesellschaft, der Gemeindevertretung oder einer Bürgerinitiative aus angegangen werden. Das heißt auch, dass es, egal an welcher Stelle, besonders auf die Motivation einzelner Akteure und ihren Willen, über den Tellerrand zu schauen, ankommt.
Wie leicht der Aufbau einer neuen Genossenschaft vonstatten geht, hängt also maßgeblich davon ab, ob in der Gemeinde bereits erste Schritte im Bereich Erneuerbare Energien unternommen oder entsprechende Planungen angestoßen wurden. Engagierte Verwaltungsmitarbeitende, ein offener Bürgermeister oder eine dialogbereite Amtsleitung können entscheidend dazu beitragen, dass neue Ideen überhaupt Gehör finden. Auch bestehende Initiativen wie ein Klimaausschuss im Gemeinderad oder lokale Unternehmen schaffen wertvolle Anknüpfungspunkte.
Gibt es all diese Akteure oder Strukturen noch nicht, kann das bedeuten, zunächst einmal eine ordentliche Interessenvertretung in der Gemeinde aufbauen zu müssen. Bevor die eigentliche Gründung der Genossenschaft angegangen werden kann. Also kurz gesagt: Werbung für das Thema zu machen, mit möglichst vielen Leuten in’s Gespräch zu kommen und “offizielle Instanzen”, wie die Bürgermeisterin, den Orts- und Gemeinderat oder die bunten Hunde und alten Hasen im Ort dafür zu gewinnen.
Dörfer bringen Persönlichkeit mit
Dörfer bringen Persönlichkeit mit
“Bei uns im Dorf sind wirklich viele auch hier geboren; waren vielleicht mal zum Studieren irgendwohin gegangen und sind dann aber wieder zurückgekommen. Ich bin zugezogen, aber die andere Vorständin zum Beispiel ist hier aufgewachsen.”
"Ich habe früher in der Wirtschaft gearbeitet – dieses „über den Tellerrand schauen“ und das Selbstverständliche am Vernetzen bringe ich heute mit in die Verwaltung. In meiner Rolle begleite ich viele Prozesse eng und sehe, wie viel sich bewegen lässt, wenn Menschen und Strukturen zusammenspielen. In Altlandsberg ist es genau dieses Mischmasch, das uns gerade so viel Rückenwind gibt: ein engagierter Bürgermeister, ein Amtsdirektor, der mitzieht – nichts geht ohne ihn, denn es sind keine Pflichtaufgaben – und ein Netzwerk, das längst da ist. Wir können bei Janina nach einem Vortrag fragen oder bei Professor Müller Wissen zu Agri-PV einholen. Auch im Rathaus tut sich viel: viele junge Kolleginnen und Kollegen, keine Spur von „haben wir schon immer so gemacht“. Der Vorsitzende des Klimaausschusses bringt die Fäden zusammen, auch bei der Bewerbung für das Mentoringprogramm, mit der wir als Stadt gezeigt haben: Wir ziehen gemeinsam. Und was sich hier im Ländlichen zeigt: Die Leute sind offen, unkompliziert, und sie freuen sich, wenn man sich Zeit nimmt. Dieses Aufeinandertreffen – das ist unsere Stärke."
1.2 Vorarbeit der eigenen Gemeinde nutzen
Eine der schwierigsten Herausforderungen im Bereich der Erneuerbaren Energien ist es, die (stetigen Änderungen der) gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und im Blick zu behalten. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schafft hierfür die wesentliche Grundlage. Dafür heißt es, sich einmal ordentlich in die Thematik rein zu graben, das Netz zu durchforsten und sich von Expertinnen beraten zu lassen. Das EEG wird regelmäßig aktualisiert und schafft so immer wieder ganz neue Grundlagen für Investitionen. Diese Entwicklungen sollten dann auch in Zukunft nicht aus den Augen gelassen werden.
Das EEG grob erklärt
Erneuerbare Energien Gesetz
Das EEG und seine Entwicklung grob erklärt
Wann und warum wurde das EEG eingeführt?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 als Fortführung und Erweiterung des Stromeinspeisungsgesetz von 1990 eingeführt. Beide Gesetze soll(t)en Anreize schaffen, erneuerbare Energiequellen auszubauen.
Während das ehemalige Stromeinspeisungsgesetz Elektrizitätsunternehmen erstmals dazu verpflichtete, elektrische Energie aus regenerativen Quellen überhaupt abzunehmen und zu vergüten, räumt das EEG erneuerbaren Energien sogar Vorrang gegenüber fossiler Energieproduktion ein und stellt die Förderung der Erneuerbaren damit auf eine breitere Grundlage.
Wie ist das EEG grundsätzlich aufgebaut?
Das EEG regelt grundsätzlich, wie viel des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden soll, um die Klimaziele erreichen zu können. Laut aktuellem Stand sollen bis 2030 mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei etwa 55 %. Damit diese 80% erreicht werden können, schafft das EEG also gezielte Anreize, in Erneuerbare Energien zu investieren.
Bislang sind Stromanbieter laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht verpflichtet, einen bestimmten Anteil an erneuerbarem Strom in ihr Angebot aufzunehmen. Sie müssen allerdings die Herkunft des gelieferten Stroms transparent ausweisen. Dies geschieht über die sogenannte Stromkennzeichnung, die gemäß § 42 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgt. Verbraucher sind bislang also noch dazu angehalten, sich selbständig über den Anteil erneuerbarer Energien im gelieferten Strom zu informieren.
Einspeisevergütung
Die wesentliche Neuheit des EEG gegenüber dem Stromeispeisungsgesetz lag darin, dass Betreibern von erneuerbaren Energien eine feste Vergütung für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, eingeräumt wurde.
Seit der Einführung des Gesetzes gab es dahingehend immer wieder Anpassungen. Beispielsweise wurde die Höhe der Vergütung regelmäßig reduziert: Mit dem Zuwachs an Anlagen und somit auch der Höhe des produzierten Stroms, wurden die Vergütungen reduziert - um den Anreiz zur frühzeitigen Investition zu steigern, um den Marktwert zu stabilisieren und die Kosten für die Förderung nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
Außerdem wurden sogenannte Ausschreibungen eingeführt. Statt wie früher feste Einspeisevergütungen zu garantieren, bei denen der Staat oder die Netzbetreiber für jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Quellen einen festen Betrag zahlen, wurde ein wettbewerbsorientiertes Verfahren eingeführt: Unternehmen, die erneuerbare Energieanlagen bauen und betreiben möchten, geben jetzt Angebote für die Einspeisevergütung ab. Der Wettbewerb soll eine möglichst kostengünstige Nutzung erneuerbarer Energien erreichen.
Diese Regelung galt bis Ende 2024. Wer Strom in das öffentliche Netz einspeiste, erhielt dafür eine festgelegte Vergütung. Die Höhe der Vergütung hing auch davon ab, wann die Photovoltaikanlage ans Netz angeschlossen wurde und wie viel Leistung sie erbringt.
Wer den erzeugten Strom selbst verbraucht und nur den überschüssigen Strom eingespeist hat, konnte statt der festgelegten Einspeisevergütung auch die sogenannte Marktprämie nutzen. Diese richtet sich nach den Strompreisen am Markt und schwankt entsprechend. Auch die Vergütung über die sogenannte Direktvermarktung richtete sich nach den jeweils aktuellen Marktpreisen. Auf diesen Wegen bestand kein Anspruch mehr auf eine fixe Einspeisevergütung. Wenn aber der Strommarkt gute Preise geboten hat, konnte der Erlös auch höher sein, als über die feste Vergütung.
Direktvermarktung
Ab dem 1. Januar 2025 sind Betreiber von neuen Anlagen mit einer Leistung ab 25 kW verpflichtet, ihren Strom direkt zu vermarkten. Mit dieser Neuerung entfällt also der feste Satz zur Vergütung. Für bestehende Anlagen, die schon vorher ans Netz gegangen sind, bleibt die feste Einspeisevergütung aber bestehen, solange sie im Rahmen ihrer ursprünglichen EEG-Förderung laufen.
Seit Januar 2025 gilt also: Bürgerenergiegenossenschaften können weiter mit einer EEG-Vergütung planen - wenn sie unter der 25-kW-Grenze bleiben oder spezielle Ausnahmen (z. B. gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) nutzen. Es wurde außerdem eine Übergangszeit eingerichtet: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen werden, können weiterhin die klassische Einspeisevergütung erhalten. Für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, gilt dann die Pflicht zur Direktvermarktung.
Für größere Anlagen im Rahmen der Direktvermarktung kann auch weiterhin eine Marktprämie statt der Vergütung beantragt werden. Um die Marktprämie statt der Einspeisevergütung beziehen zu können, wird die Anlage beim Netzbetreiber mit dem Hinweis: "Ich nehme an der geförderten Direktvermarktung teil und beantrage die Marktprämie." gemeldet. Der Netzbetreiber braucht dafür die MarktStammRegister-Registrierung, den Nachweis des Direktvermarktungsvertrags und die technische Ausstattung (z. B. Fernsteuerbarkeit deiner Anlage).
Auch mal die eigene (Bau-)Verwaltung um Rat fragen: Verwaltungsmitarbeiterinnen haben Übung mit Gesetzestexten und verstehen die Hintergründe manchmal besser.
EEG verstehen lernen
Bei der eigenen (Bau-)Verwaltung nachfragen: Verwaltungsmitarbeiter/innen haben Übung mit Gesetzestexten und verstehen die Hintergründe besser.
1.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen verstehen
Dem Thema Erneuerbare Energien stehen oft vor allem die Belastungen gegenüber: Windräder, die das Landschaftsbild verändern oder Projektakteure, die von außen kommen und den Lebensraum in Anspruch nehmen oder auch einfach Veränderungen, die verunsichern sowie unklare Zuständigkeiten. Was dabei zu kurz kommt, ist die klare Darstellung - und Durchsetzung! - der konkreten Vorteile für die Menschen vor Ort:
Strom lokal erzeugen, um die Nebenkosten der unmittelbar Anwesenden spürbar senken zu können,
eine direkte Mitsprache und finanzielle Beteiligung der Bevölkerung zu ermöglichen,
Einnahmen für Gemeinden erzielen zu können, um eigene Projekte und Initiativen besser unterstützen zu können.
Dafür braucht es Menschen, die sagen: Lass uns das anpacken. Das hat Zukunft. Bürgerenergie ist also immer auch eine Aushandlung zwischen der Gemeindeverwaltung und den Aktiven vor Ort. Die unterschiedlichen Perspektiven auf das Thema von Bürgerinnen einerseits und Mitarbeitenden aus Verwaltung oder Unternehmen andererseits beeinflussen diese Aushandlungen.
Bürger bringen ihre Anliegen meist aus einem persönlichen Anlass mit – oft auch verbunden mit Sorgen oder Ärger. Verwaltungspersonal hingegen agiert auf Grundlage von rechtlichen Vorgaben und politischen Rahmenbedingungen. Um auf Augenhöhe miteinander sprechen zu können, braucht es Respekt füreinander und Zeit – und manchmal auch eine außenstehende Person, die gezielt vermitteln kann.
Gerade bei Bürgerenergieprojekten zeigt sich: Wenn Menschen verstehen, worum es geht und welchen Einfluss sie haben könnten, steigt auch die Bereitschaft, sich einzubringen – und Neues mitzutragen.
Eine erste Infoveranstaltung organisieren
Eine erste Infoveranstaltung organisieren
Für eine Infoveranstaltung zum Thema „Wie kann man PV-Projekte umsetzen?“ lassen sich leicht kompetente Ansprechpartner:innen finden: Bei erfolgreich etablierten Energiegenossenschaften aus der Umgebung oder auch bei offiziellen Partnern wie dem Bündnis Bürgerenergie e.V.
Anekdoten aus Brandenburg
Sie hatte wohl schon eine grobe Idee im Kopf, als sie eines Tages beim BBEn, dem Bündnis Bürgerenergie e.V. angerufen und einfach gefragt hatte: “Könnt ihr mal vorbeikommen und uns beraten?”. Bei der ersten Infoveranstaltung zum Thema “Wie gründe ich eine Bürgerenergiegenossenschaft?” im Ort fanden sich direkt fünf weitere Personen, die motiviert waren, eine Genossenschaft aktiv mitzugestalten. Diese fünf zogen nach der Veranstaltung los und überzeugten wiederum ihre jeweiligen Kontakte in der Gemeinde, mitzumachen. Heute bilden sie - darunter die aktive Pfarrerin sowie die Ortsvorsteherin und engagierte Unternehmerinnen - den Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft.
Viele Menschen in unserer Gemeinde verbinden das Thema Windenergie vor allem mit Sorgen und Ängsten. Das haben wir in der Verwaltung früh erkannt – und uns war klar: Wir müssen hier viel mehr tun, um diese Bedenken ernst zu nehmen und aufzuklären. Deshalb haben wir zunächst eine große Informationsveranstaltung organisiert. Daraus sind inzwischen mehrere Workshops entstanden, in denen wir gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern aus den Ortsteilen erarbeiten, was ihnen beim Thema Freiflächen-Photovoltaik wichtig ist.
Wir haben über viele Themen gesprochen: Agri-PV, gesetzliche Grundlagen, über das, was die Gemeinde darf – und was nicht –, über Windenergie und auch über das neue Heizungsgesetz. Unterstützt wurden wir dabei von der Brandenburger Verbraucherzentrale, die wertvolle Informationen beigetragen hat.
Was mich besonders freut: Anfangs war die Zurückhaltung groß, viele haben sich nicht getraut, offen Fragen zu stellen. Doch mit jeder Veranstaltung wächst das Vertrauen – und immer mehr Menschen melden sich jetzt auch direkt bei mir.
Im Januar 2025 haben wir dann die Veranstaltungsreihe Bürgerenergie ins Leben gerufen. Bei der ersten Infoveranstaltung waren rund 30 interessierte Personen dabei. Ein zentrales Thema waren auch die derzeit stillgelegten Anlagen. Und tatsächlich haben wir noch an diesem Abend engagierte Menschen gefunden, die sich vorstellen können, Verantwortung zu übernehmen. So ist die Idee entstanden, eine Bürgergenossenschaft zu gründen – für die ganze Gemeinde – mit dem Ziel, stillgelegte Anlagen wieder in Betrieb zu nehmen und die Energiewende vor Ort gemeinsam zu gestalten.
1.4 Skepsis im Ort aktiv begegnen
Vor so einem Projekt stehen ganz klar erst einmal viele Fragen: Was ist das genau? Warum reden alle davon, was bringt uns das? Können wir das hier bei uns überhaupt machen? Was brauchen wir dafür? Und kann uns jemand auf dem Weg ganz konkret begleiten und unterstützen?
Ob als interessierte Bürgerin oder engagiertes Gemeinderatsmitglied: Ein neues Thema oder Projekt in Umlauf zu bringen beginnt damit sich zu trauen, die eigenen Fragen laut zu stellen, dadurch Neugier bei Anderen zu wecken und die Sache auf den Tisch zu bringen. Ohne Eigeninitiative geht das nicht. Wer anfängt zu recherchieren merkt schnell: viel Wissen ist schon da und viele Menschen sind offener für die Idee als erwartet.
Die besten Ratgeber sind meistens die Macher von nebenan. Viele Initiativen freuen sich über Interesse und sind offen für Austausch. Ein kurzes Gespräch mit einem erfahrenen Genossenschaftsmitglied kann enorm motivieren und vor allem den Einstieg in das eigene Vorhaben greifbarer machen.
Nachbarinnen ansprechen und ab mit der Idee zum nächsten Stammtisch oder in den Gemeinderat. Oder andere Bürgerenergieprojekte in der Umgebung fragen: „Könnt ihr mal vorbei kommen und uns beraten?“.
Im Bereich Erneuerbare Energien und auch speziell zu Bürgerenergie gibt es mittlerweile auch breite Beratungsangebote. Der Bundesverband Bürgerenergie unterstützt mit Fachwissen und Netzwerken auf Bundesebene.
Wer konkret eine Genossenschaft gründen möchte, findet beim Bündnis Bürgerenergie nicht nur direkte Beratung, sondern auch ein Mentoring-Programm speziell für den Einstieg in die Projektentwicklung.
"Ich muss mich damit beschäftigen - da komm ich nicht drumrum."
Dr. Janina Messerschmidt
Mitgründerin der BEOS Bürgerenergie Oder Spree
1.5 Unterstützung und Beratungsangebote einholen
2.
Wie wird so eine Genossenschaft aufgebaut?
Eine Genossenschaft ist ja per se erstmal eine Rechtsform und damit sind dann natürlich auch bestimmte formalrechtliche Schritte verbunden. Neben diesen Formalien sind aber auch die Einstellung der potenziellen Mitglieder, ihre Überzeugung gegenüber der Sache und ihre volle Bereitschaft, sich einzubringen für die Gründung unersetzbar.
Am Anfang braucht es vor allem zwei Dinge: mindestens fünf Personen, die proaktiv gestalten wollen und ein konkretes Projekt, das viele weitere motivieren und überzeugen kann. Das erste Projekt sollte grundsätzlich ein kleines und das ausgewählte Gebäude ein im Ort bekanntes sein. Wenn sich möglichst viele Menschen mit dem Gebäude, wie bspw. der Schule oder dem Gemeindezentrum, identifizieren können, stärkt das die Motivation, sich am Aufbau zu beteiligen.
Wenn vorrangig regional-ökologische Ziele verfolgt werden, sind die PV-Dachanlagen der richtige Weg. Ist dagegen eine möglichst hohe Rendite für die Mitglieder das Ziel, braucht es meist verfügbare Freiflächen für große PV- oder Windanlagen, deutlich mehr Startkapital und vermutlich auch längere Verhandlungen im Vorfeld. Auch mit diesem Ziel am Ende des Tunnels können kleinere PV-Anlagen aber ein guter Einstieg sein.
Auch wer (noch) nicht bereit ist, aktiv mitzuarbeiten, kann Teil des Ganzen sein: als investierendes Mitglied der Genossenschaft – um zum Beispiel beim jährlichen Fest mit Currywurst und Getränk dabei sein zu können.
Klein und konkret muss es sein
Klein und konkret muss es sein
“Ich habe inzwischen viele andere Gruppen beim Aufbau einer Genossenschaft begleitet. Von denjenigen, die gleich mit großen Ideen ankamen, hab ich meistens nie wieder was gehört. Die Macher, die sich was kleines und konkretes gesucht haben, die haben’s geschafft. Also: Du kannst dir einen solchen Prozess nicht abstrakt überlegen, du musst vor allem eine gemeinsame Motivation für ein konkretes Objekt finden und anfangen. Und dann merkst du später: Huch, war ja gar nicht so schwierig. Und schöpfst so erstmal Mut, dir auch größere Projekte zuzutrauen.
Es gab bestimmt auch für uns mal schwierige Momente, aber wir hatten immer die gemeinsame Idee und Motivation und das hat uns immer wieder weiter getragen.”
Dach-PV- und Windanlagen im Vergleich
Dach-PV- und Windanlagen im Vergleich
Die erste Dach-PV-Anlage der BEOS Oder-Spree Bürgerenergie eG
Für ihre erste Dach-PV-Anlage brachte die BEOS - Bürgerenergie im Landkreis Oder-Spree rund 50.000€ auf. Die 47-kWp-Anlage, die in Partnerschaft mit der Gemeinde Steinhöfel errichtet wurde, erzeugt Energie zum selben Zeitpunkt, in der diese auch benötigt wird. Durch die Kita sowie den Schul- und Hortbetrieb ist ein hoher Eigenverbrauch vorhanden und die Gemeinde konnte im ersten Jahr bereits rund 1.000 € einsparen. Seit ihrer fünften Anlage etwa verzeichnet die Genossenschaft Rendite. Mittlerweile betreiben sie sechs Anlagen und kalkulieren mit einer Rendite von 3-4%. Zum Anfang ihrer Berechnungen hatten sie im Blick: Werden sich die Investitionen über die nächsten 15 Jahre amortisieren?
Mitgründerin der BEOS
Eine grobe Aufstellung der Bosbüller Windanlagen
Der Einstiegspreis für eine 5-Megawatt Windanlage liegt bei mindestens 3,5-4 Millionen Euro und kann bis zu 7 Millionen erreichen - je nach Standort, Anlagentyp, Genehmigungssituation, Netzanbindung und Lieferbedingungen. Heute wird oft erst bestellt, sobald der Zuschlag erteilt wurde. Eine solche Anlage erwirtschaftet dann etwa 30.-40.000€/Jahr und wird über 20 Jahre durch das EEG mit Vergütungen ausgeglichen. Das EEG ist nicht nur nötig, um den Ertrag zu sichern, sondern auch um die Finanzierung zu sichern.
Bürgermeister von Bosbüll, Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein
2.1 Motivation befeuern und Ziel formulieren
Für die Gründung einer Genossenschaft braucht es mindestens fünf Personen – meist ist es eine kleine Gruppe, die gemeinsam eine Idee verwirklichen will. Wichtigster Baustein zur formellen Gründung ist das Aufsetzen einer eigenen Satzung, die Regeln zu Zweck und Organisation der Mitgliedschaften festlegt.
Unterstützung bietet dabei zum Beispiel der ZDK (Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften). Dort finden sich Vorlagen, Checklisten, Hinweise zu typischen Fallstricken und persönliche Ansprechpartner.
Noch vor der offiziellen Gründung muss die Gruppe Mitglied in einem Prüfverband werden, z. B. beim PDK Berlin (Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V.). Der Prüfverband prüft den Geschäftsplan und die Satzung und begleitet die Gründung fachlich. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben – sie sichert die wirtschaftliche Tragfähigkeit und schützt die Mitglieder vor wirtschaftlichen Fehlkalkulationen, rechtlicher Unwirksamkeit der Satzung und intransparenten Strukturen innerhalb der Gruppe.
2.2 Entscheidung zur Gründung treffen
Eine Bürgerenergiegenossenschaft ist demokratisch organisiert, das heißt, jedes Mitglied hat unabhängig von der eingebrachten Summe ein Stimmrecht.
Es gibt eine Generalversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern der Genossenschaft als das höchste Entscheidungsorgan. Sie wählt den Vorstand und den Aufsichtsrat und trifft grundlegende Beschlüsse. Der Vorstand (mindestens zwei Personen) führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat (mindestens drei Personen) berät und überwacht den Vorstand.
Wer möchte, kann sich zur Wahl für diese Gremien aufstellen lassen oder auch in projektbezogenen Arbeitsgruppen mitarbeiten – etwa bei der technischen Planung einer Anlage oder der Öffentlichkeitsarbeit. Eine Beteiligung ist bereits durch eine finanzielle Einlage möglich; man erwirbt dabei sogenannte Geschäftsanteile und wird so Teil der Genossenschaft. Die Beteiligungsformen reichen also vom rein profitierenden Mitglied bis hin zum aktiven Mitgestalten auf allen Ebenen.
Kurzer Einblick in das Genossenschaftsgesetz
Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Was ist eigentlich eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist wirtschaftlich wie ein Unternehmen, aber sozial organisiert wie ein Verein – und demokratisch geführt. Kurz gesagt ist eine Genossenschaft also vor allem eine Gruppe von Menschen, die etwas gemeinsam erreichen wollen – zum Beispiel eine Solaranlage bauen oder günstigen Strom erzeugen.
Jeder bringt etwas Geld ein und wird damit Mitglied. Wichtig ist: Alle entscheiden gleich mit, egal wie viel Geld sie eingebracht haben. Die Genossenschaft gehört also allen Mitgliedern zusammen.
Und wenn am Ende ein Gewinn übrig bleibt, kann dieser in neue Projekte gesteckt oder an die Mitglieder verteilt werden. Im Unterschied zu einem Verein darf eine Genossenschaft wirtschaftlich arbeiten, und im Unterschied zu einer Firma geht es nicht nur um Gewinn, sondern um das gemeinsame Ziel.
Wozu das Gesetz und wie beeinflusst es das praktische Handeln einer Genossenschaft?
Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften – kurz Genossenschaftsgesetz – bildet den rechtlichen Rahmen für die Gründung und Organisation von Genossenschaften in Deutschland. Es sorgt dafür, dass die Rechte und Pflichten der Mitglieder klar geregelt sind, schafft Transparenz und garantiert demokratische Mitbestimmung innerhalb der Organisation. Damit schützt es nicht nur einzelne Mitglieder, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Genossenschaft als Unternehmensform.
In der Praxis bedeutet das: Eine Genossenschaft kann nicht einfach formlos gegründet werden – sie braucht mindestens drei Personen, die gemeinsam die Satzung aufsetzen und die Gründung vorbereiten. Meist geschieht das durch ein kleines, engagiertes Team, oft mit Unterstützung eines Prüfungsverbands, der später auch die Gründungsunterlagen prüft – ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt.
Die Satzung selbst ist das Herzstück der Genossenschaft: Sie definiert, was die Genossenschaft erreichen will, wer mitmachen darf, wie viel jedes Mitglied einbringt und wie die Organisation aufgebaut ist. Zugleich legt sie fest, ob und wie weit Mitglieder finanziell haften – bei Bürgerenergiegenossenschaften zum Beispiel wird die Haftung in der Regel auf die Einlage beschränkt. Zwar lässt das Gesetz den Genossenschaften Spielraum, ihre internen Abläufe selbst zu gestalten, dennoch gibt es zentrale gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen – etwa zur Mindestanzahl der Mitglieder, zu den Organen der Genossenschaft oder zu bestimmten Inhalten der Satzung.
Für ein unerfahrenes Gründungsteam ist oft unklar, was in der Satzung frei gestaltbar ist und wo gesetzliche Vorgaben gelten. Hier helfen Muster-Satzungen – etwa von Genossenschaftsverbänden oder ähnlichen Projekten – als Orientierung. Der Prüfungsverband, der die Gründung ohnehin begleiten muss, gibt praktische Hinweise und prüft, ob alles gesetzlich passt. Auch ein Gespräch mit einem Anwalt oder Steuerberater kann sinnvoll sein, ist aber keine Pflicht.
2.3 Rechtsform der Genossenschaft kennen
Die aktiven Mitglieder einer Bürgerenergiegenossenschaft – besonders Vorstand und Aufsichtsrat – sollten sich zu Beginn ein gutes Grundwissen über Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Bürgerenergie aneignen. Dazu gehören rechtliche, wirtschaftliche und technische Grundlagen: etwa das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Netzanbindung, Einspeisevergütung, Finanzierung, Genehmigungen und die Organisation der Genossenschaft. Auch einen Zugang zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde sowie Kenntnisse über den Netzbetreiber und Fördermöglichkeiten sind hilfreich.
Vorstand und Aufsichtsrat tragen dabei unterschiedliche Verantwortungen:
Der Vorstand übernimmt die operative Führung der Genossenschaft – er plant und realisiert Projekte, verwaltet die Finanzen, koordiniert Dienstleister, sorgt für den rechtssicheren Betrieb von Anlagen und informiert die Mitglieder regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands, prüft Jahresabschlüsse, beruft die Generalversammlung ein und dient als Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedschaft.
Jede weitere helfende Person zählt. Sei es durch Investition, Beratung oder Zuspruch gegenüber Anderen. Besonders wertvoll sind Unterstützer:innen in der Verwaltung oder Gemeinde, etwa Bürgermeister, Amtsdirektorinnen oder Mitarbeitende, die Zugang zu öffentlichen Dächern oder Netzwerken haben. Gerade wenn es Skepsis gibt, lohnt es sich, gezielt das Gespräch mit potenziellen Unterstützer:innen zu suchen.
Hüte verteilen: Eine Person übernimmt z. B. die Buchhaltung, eine andere betreut die Versicherungen, jemand kümmert sich um gesetzliche Meldungen oder hält Kontakt zu Förderstellen.
2.4 Aufgaben und Rollen verteilen
3.
Wie klappt das erste Projekt?
Neben den zu durchlaufenden Schritten - von der Auswahl des Gebäudes und der Anlage, über die Organisation aller notwendiger Verträge bis hin zur eigentlichen Installation - profitiert diese Projektphase auch immens davon, das offene und wohlwollende Miteinander innerhalb des Gründungs- und Orgateams im Blick zu behalten.
Wie schon gesagt, ist das Auftaktprojekt bestenfalls ein bekanntes und beliebtes Gebäude im Ort. Öffentliche Gebäude sind ja gemeinhin auch in öffentlicher Hand, also muss die Erlaubnis, das Dach für die Anlage nutzen zu können, mit dem Eigentümer verhandelt werden.
Dafür müssen die “Vorteile” für den Besitzer, also wahrscheinlich für die Gemeinde, dargelegt werden können. Eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung muss zeigen: die Einsparungen lohnen sich!
Die Verwaltungen aus Altlandsberg und Bosbüll berichten
Altlandsberg und Bosbüll berichten
"Die Stadt Altlandsberg wird aktive Genossin in der Genossenschaft, die sich hier gerade gründet. Wir machen das nicht als Externer. Dieses Modell ist noch nicht so gängig, weil den Kommunen oft das Geld fehlt, um selber auch investieren zu können."
"Es ist zwar abhängig vom Projekt, aber grundsätzlich immer von Vorteil, wenn die Gemeinde mit im Boot ist. Weil sie ein zuverlässiger Partner sein kann. In schleswig Holstein gibt es die Regel: Wenn sich eine Gemeinde an einer Gesellschaft beteiligt, muss sie 51% der Anteile behalten. Uns standen da in einem Fall kommunalplanungsrechtliche Fallstricke im Wege. Windenergie wiederum ist meistens eine privatwirtschaftliche Angelegenheit. Es gibt Gemeinden, die Windanlagen selber aufbauen, aber in der Regel ist es so, dass sich die Gemeinden als Anteilseigner beteiligen und dadurch eine gewisse Mitsprache bekommen. Und natürlich auch von der Rendite profitieren."
Ein komprimierter Leitfaden
Das Bündnis Bürgerenergie hat bereits einen wunderbar übersichtlichen Leitfaden erstellt. Er gibt Tipps sowohl für das Finden geeigneter kommunaler Dachflächen, als auch für die Entscheidung für ein Betreibermodell.
3.1 Gebäude auswählen und Zugang verhandeln
Es gibt Anlagen zur Verwendung des gesamten, produzierten Stroms im “eigenen”, also dem Haus, auf dem die PV-Module installiert sind. Hierbei wird unterschieden in Eigenbedarf und Direktverbrauch.
Eigenbedarf bedeutet, Hausbesitzer und Betreiber der Anlage sind dieselbe Person und der produzierte Strom wird auch auf direktem Weg in diesem Haus verwendet - ohne Umleitung über das Stromnetz.
Direktverbrauch bedeutet ebenfalls, dass der Strom im selben Haus und ohne Umleitung über das Stromnetz verwendet wird - aber hier können der Betreiber der Anlage und die Besitzerin des Hauses zwei verschiedene Personen sein.
Dann gibt es außerdem noch Anlagen zur sogenannten Überschusseinspeisung. Hier wird also überschüssiger Strom, der nicht im selben Haus verwendet werden kann oder soll, in’s öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür bekommt der Anlagenbetreiber Geld. Hierbei bestehen wiederum auch verschiedene Möglichkeiten der Vergütung.
Kurzer Überblick über die Modelle der Vergütung
Modelle der Vergütung
Über eine EEG-Vergütung (sowohl bei anteilig, als auch bei Volleinspeisung) gibt es pro Kilowattstunde eine festgelegte Vergütung vom Netzbetreiber. Die Höhe der Vergütung hängt vom Anlagentyp, der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmedatum und ggf. vom Ausschreibungsverfahren ab.
Für kleine Dachanlagen (bis 100 kWp) gibt es feste Sätze, größere müssen meist an Ausschreibungen teilnehmen.
Bei einer Direktvermarktung verkauft die Genossenschaft den Strom nicht an den Netzbetreiber, sondern direkt an einen Stromhändler oder Energieversorger. Dafür gibt es den Marktwert Solar plus eine mögliche Marktprämie vom Netzbetreiber. Voraussetzung: Ein Direktvermarkter muss eingebunden werden, was mit etwas mehr Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Rentabel ist das vor allem bei größeren Anlagen und schwankenden Strompreisen.
Bei einem Mieterstrommodell wird der Strom direkt an Mieter:innen oder Nutzer:innen vor Ort verkauft (z. B. in einem Mehrparteienhaus oder Gewerbegebäude). Die Genossenschaft erhält zusätzlich zum Strompreis eine Mieterstromförderung. Das ist aufwändiger in der Umsetzung, aber lokal besonders wirksam.
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristier Stromliefervertrag mit einem Unternehmen oder Energieversorger. Hier findet die Vergütung unabhängig vom EEG statt und ist daher eher für größere, professionelle Projekte geeignet.
3.2 Anlagenmodell auswählen
Bei PV-Dachanlagen stellen sich deshalb immer die Fragen: Wer ist Eigentümer, wer ist Betreiber der Anlage und was genau passiert mit dem Strom?
Bei einer Kooperation zwischen Genossenschaft und Gemeinde kann die Gemeinde sowohl als aktive Genossin, als auch als externe Partnerin über Kooperationsvereinbarungen beteiligt sein. Die Bürgerwerke als ein deutscher Ökostrom-Anbieter und Verbund von Bürgerenergiegesellschaften können außerdem die komplette Stromlieferung und Abwicklung übernehmen. Für genauere Informationen zur Mitgliedschaft und nötigen Verträgen lohnt sich das direkte Gespräch mit Vertreterinnen der Bürgerwerke.
Der Leitfaden des Bündnis Bürgerenergie e.V. gibt einen tieferen Einblick in die verschiedenen Betreibermodelle.
3.3 Betreibermodell definieren und Verträge abschließen
Im Bereich der Photovoltaik-Dachanlagen haben sich mittlerweile viele Betriebe professionalisiert. Neben den verschiedenen Anlagentypen gehen die Unternehmen auch an die Installation oder den Umgang mit den Ansprechpartnern vor Ort unterschiedlich ran.
Verschiedene Angebote einzuholen lohnt sich, um mit diesen diversen Perspektiven in’s Gespräch kommen zu können. Um einen ersten Anhaltspunkt dafür zu finden, lohnt sich vielleicht der Kontakt zu anderen Projekten und die Frage, welche Zusammenarbeit sich überhaupt und aus welchen Gründen bewährt hat.
Wir Kommunalpolitiker untereinander
Kommunalpolitiker untereinander
"Wir Kommunalpolitiker gehen untereinander immer davon aus, dass wir uns gegenseitig vertrauen können. Das ist schon eine einigermaßen zuverlässige Quelle des Austauschs. Deswegen die Nachbarorte fragen: "Wie zufrieden seid ihr denn mit dem oder dem Unternehmen? Oder: Mit welchen habt ihr schon gute Erfahrungen gemacht?"
3.4 Angebote zur technischen Planung einholen
Bevor eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Bürgerenergieprojekts installiert werden kann, sind einige formale Schritte notwendig, die rechtzeitig vorbereitet werden sollten. Einer der ersten ist die Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber, ob und wie der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
Steht die genaue Planung der Anlage und liegt ein Vertrag mit einem Installationsbetrieb vor, folgt die verbindliche Anmeldung beim Netzbetreiber. Diese umfasst unter anderem Angaben zu Wechselrichter, Zählerkonzept und Einspeisung.
Da die Rückmeldung vom Netzbetreiber einige Wochen auf sich warten lassen kann, empfiehlt es sich, diesen Schritt möglichst früh anzugehen.
Parallel sind weitere gesetzliche Vorgaben zu erfüllen: Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine baurechtliche Genehmigung ist bei Dachanlagen in der Regel nicht erforderlich – Ausnahmen gelten etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Marktstammdatenregister - Was ist das überhaupt?
Marktstammdatenregister - Was ist das überhaupt?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden – von großen Kraftwerken bis hin zu kleinen Photovoltaikanlagen von Bürgerenergiegenossenschaften. Für Genossenschaften, die selbst Strom erzeugen, ist die Registrierung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Förderungen wie die EEG-Vergütung überhaupt in Anspruch genommen werden können.
Die Eintragung ist nicht nur eine bürokratische Pflicht, sondern auch eine wichtige Grundlage für viele weitere Prozesse wie Netzanschluss, Abrechnung oder Förderanträge. Wer hier Fristen versäumt, riskiert finanzielle Nachteile – etwa den Verlust von Vergütungen – oder sogar Bußgelder. Deshalb gehört die MaStR-Registrierung zu den zentralen Aufgaben beim Betrieb einer Genossenschaftsanlage.
In der Praxis übernimmt meist der Vorstand oder eine beauftragte Person der Genossenschaft die Registrierung und laufende Pflege der Daten. Neben den technischen Angaben zur Anlage selbst muss auch die Genossenschaft als Betreiber im Register eingetragen werden. Änderungen – etwa bei der Leistung oder der Eigentümersituation – müssen regelmäßig aktualisiert werden. Für die Mitglieder, die lediglich Anteile halten, entsteht dadurch kein Aufwand, sie können aber zur Transparenz über den Ablauf informiert werden.
Es lohnt sich, früh eine verantwortliche Person für die MaStR-Registrierung zu benennen und alle relevanten Anlagendaten zentral zu sammeln.
Ein einfaches Infoblatt oder ein kurzer Hinweis bei der Mitgliederversammlung kann helfen, alle Mitglieder über Zweck und Bedeutung des Registers zu informieren.
Wichtig ist, Fristen im Blick zu behalten und Zugangsdaten gut zu dokumentieren – gerade mit Blick auf spätere Vorstandswechsel.
Wer unsicher ist, kann die Hilfeseiten der Bundesnetzagentur nutzen oder dort direkt nachfragen, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Abhängig vom gewählten Finanzierungs- und Vergütungsmodell kann außerdem eine Anmeldung zur EEG-Einspeisevergütung notwendig sein. Die Anmeldung erfolgt meist automatisch bei der Netzanschlussanmeldung. Es muss dabei nur ggf. ein weiterer Einspeisevertrag unterschrieben werden
Ein strukturiertes Vorgehen in dieser Phase hilft, Zeitverluste zu vermeiden und das Projekt rechtssicher voranzubringen.
Idealerweise werden Förderanträge vor Beauftragung und Kauf der Anlage - am besten sogar vor der Gründung der Genossenschaft oder dem Abschluss erster Verträge - beantragt. Denn: Viele Förderprogramme setzen voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, sonst verfällt der Anspruch.
3.5 Genehmigung und Anmeldung der Anlage vornehmen
Die eigentliche Installation auf dem Dach ist grob gesagt “keine große Sache”. Nachdem die Entscheidung für einen Produzenten bzw. Installateur gefallen ist, werden Gebäude und Gelände einmal gemeinsam mit den Installateuren besichtigt. Ob alle nötigen Infrastrukturen, bspw. der Zähler, vorhanden sind, kann auch vorab schon einmal selbst gecheckt werden. Dann wissen die Installateure was zu tun ist und übernehmen das Ruder.
Natürlich kann die Genossenschaft den Bau von Zeit zu Zeit besichtigen, in der Regel dauert die Installation allerdings nur bis zu wenigen Wochen.
3.6 Anlage installieren lassen
Sobald die Anlage einmal läuft, ist der Aufwand für die Genossenschaft im Alltag recht überschaubar, sofern sie denn nicht selbst auch als Betreiberin auftritt. Betreibt die Genossenschaft die Anlage selbst, hat sie auch die technische Überwachung und ggf. die Kommunikation mit externen Dienstleistern selbst in der Hand.
Meldet das System eine Störung, ist das zunächst kein Grund zur Sorge: Solche Meldungen kommen immer wieder vor und bedeuten nicht automatisch einen ernsten Defekt. Ein typisches Beispiel ist eine kurzzeitige Netzunterbrechung, etwa durch Wartungsarbeiten oder Gewitter, die das System automatisch erkennt und dokumentiert.
Außerplanmäßig aktiv werden muss die Genossenschaft nur dann, wenn eine Störung länger anhält oder ein Teil der Anlage dauerhaft ausfällt. Wirklich aufwändig – und potenziell teuer – wird es, wenn zentrale Komponenten betroffen sind, wie der Wechselrichter oder das Einspeisemanagement. Diese sind für die Umwandlung und Weitergabe des erzeugten Stroms entscheidend. Derlei Mängel sind allerdings sehr selten und sollen die Tatkraft nicht hemmen.
Über das Wartungsmanagement der Anlage hinaus steht ein Mal im Jahr eine Mitgliederversammlung für die Genossenschaft an, zu der ein Jahresbericht erstellt werden muss. Regelmäßige Aufgaben wie bspw. eine Auswertung der Anlagen vom Betreiber einzuholen, die Dachpacht zu überweisen und sicherzustellen, dass auch alle Versicherungen bezahlt sind, gehören zur Sorgfalt einer gut geführten Genossenschaft. Auch der Prüfverband erwartet jährlich eine saubere Übersicht der Zahlen.
Verantwortlichkeiten nach Fertigstellung
Verantwortlichkeiten nach Fertigstellung
Ausfälle dieser Art sind selten und lassen sich meist über Wartungsverträge gut abdecken. Mit einer klaren Zuständigkeit im Vorstand und einem zuverlässigen Betriebsführungsdienst lassen sich auch diese Fälle gut managen.
Über das Wartungsmanagement hinaus steht ein Mal im Jahr eine Mitgliederversammlung an, zu der ein Jahresbericht erstellt werden muss. Regelmäßige Aufgaben wie bspw. eine Auswertung der Anlagen vom Betreiber einzuholen, die Dachpacht zu überweisen und sicherzustellen, dass auch alle Versicherungen bezahlt sind, gehören zur Sorgfalt einer gut geführten Genossenschaft. Auch der Prüfverband erwartet jährlich eine saubere Übersicht der Zahlen.
3.7 Anlage von Zeit zu Zeit überwachen
4.
Und wenn wir mehr wollen?
Vielleicht ist es mehr als gerechtfertigt, nach dem ersten abgeschlossenen Projekt erstmal zu feiern und sich an das laufende Geschäft zu gewöhnen. Natürlich gibt es aber verschiedene Optionen, um die Arbeit fortzuführen, auszubauen und die Genossenschaft wachsen zu lassen.
Für jede weitere Photovoltaikanlage auf einem öffentlichen Dach und das ggf. in einer anderen Gemeinde braucht es vor allem eins: Überzeugungsarbeit.
Die eigene Rolle im neuen Projekt abwägen
Die eigene Rolle in neuen Projekten abwägen
"Seit die BEOS Bürgerenergie Oder-Spree eG ihre sechste Anlage in Betrieb genommen hat, beginnt eben diese Arbeit der Projektanbahnung ihre ehrenamtlichen Kapazitäten zu überlasten. Im eigenen Landkreis steigt die BEOS weiterhin gerne selbst mit eigenen Projekten ein, in anderen Landkreisen versuchen sie dann eher die Gründung neuer und vor Ort selbstständig agierender Genossenschaften anzuregen."
Die Gemeinden (oder andere Eigentümer der Gebäude) müssen angesprochen und als Betreiber oder Kooperationspartner gewonnen werden. Dabei hilft es enorm, wenn Menschen aus der jeweiligen Gemeinde in die Genossenschaft eintreten und das Projekt dann selbst vor Ort mittragen.
Viele glauben nicht daran, dass sich solche Vorhaben tatsächlich lohnen. Genau deshalb braucht es persönliche Beratung und Vertrauen in die Ansprechpersonen. Wenn eine Gemeinde dann ein konkretes Dach zur Verfügung stellen kann, muss ein Vorstandsmitglied der Genossenschaft das Gebäude und die Zähleranlage selbst und später noch einmal mit dem Installateur begutachten und alles genau prüfen. Wichtig ist, dass jemand den Überblick behält – zum Beispiel in einer einfachen Excel-Tabelle: “Welche Anlagen haben wir? Funktionieren sie? Ist alles vollständig?”
Breites Engagement vor Ort aufbauen
Breites Engagement vor Ort für neue Projekte in anderen Gemeinden
Das lokale Engagement unmittelbar vor Ort ist besonders wichtig: Man muss zum Beispiel in Bauausschüsse gehen oder mit der Bürgermeisterin sprechen - ganz grundsätzlich präsent und ansprechbar sein. Das kann keine zentrale Stelle leisten, dafür braucht es motivierte Menschen vor Ort.
4.1 Eigene Folgeprojekte anleiern
Wie auch immer der Prozess am Ende abgelaufen sein wird - das gesammelte Erfahrungswissen kann anderen Menschen, die gerade und vielleicht noch hilflos am Anfang stehen, helfen und möglicherweise den notwendigen Anstoß geben, selbst eine Genossenschaft zu gründen. Nach erstem (erfolgreich) abgeschlossenem Projekt, kann die eben noch unerfahrene Gruppe also schnell zur Expertin werden.
Während der Bundesverband vor allem über die politische Bühne, die Arbeit der Ministerien und die Rahmenbedingungen durch das EEG informieren kann, können die eigentlichen Macherinnen berichten, welcher Umgang sich mit Schwierigkeiten vor Ort bspw. durch das landeseigene Baurecht bewährt.
Dieser “letzte Schritt” ist ein besonders wichtiger auf dem Weg, Erneuerbare Energien und die Idee der Bürgerenergie zu verbreiten und möglichst viele davon profitieren zu lassen.
Nächste Schritte in Brandenburg
Nächste Schritte in Brandenburg
"Einige Genossenschaften in Brandenburg wollen sich jetzt zu einem Landesverband zusammenschließen. Dafür haben wir als BEOS leitfadengestützte Interviews mit Vertreter:innen anderer Landesverbände geführt.
Innerhalb des Verbandes werden wir dann versuchen ein Hauptamt aufzustellen, das sich um genau diese Beratungsleistungen kümmern kann. Sowohl für engagierte Gruppen, die selber gründen wollen, als auch gegenüber Kommunen, die Dächer zur Verfügung stellen oder Menschen in ihrer Gemeinde dabei unterstützen können, den Prozess in Gang zu bringen."
4.2 Erfahrungen weitergeben
5.
Links und Publikationen
Bundesverband Erneuerbare Energien e.V.
BBE
Bündnis Bürgerenergie e.V.
BBEn
Clearingstelle EEG/KWKG
Datenbank zu häufigen Rechtsfragen rund um das EEG
Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften
ZDK
Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V.
PDK
Leitfaden des Bündnis Bürgerenergie e.V.
Betreibermodelle
Vertragsvorlagen
DGS Franken